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   EuGH, 29.09.1976 - 17/76   

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https://dejure.org/1976,652
EuGH, 29.09.1976 - 17/76 (https://dejure.org/1976,652)
EuGH, Entscheidung vom 29.09.1976 - 17/76 (https://dejure.org/1976,652)
EuGH, Entscheidung vom 29. September 1976 - 17/76 (https://dejure.org/1976,652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Brack / Insurance Officer

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITNEHMER-BEGRIFF - DEFINITION IM HINBLICK AUF DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN - WIRKUNG - GEGENSTAND

  • EU-Kommission

    Brack / Insurance Officer

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14.07.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gem... einschaft zu- und abwandern Nr. 1 des Abschnitt I Anhang V; ; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14.07.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 1 A Ziff I-III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITNEHMER-BEGRIFF - DEFINITION IM HINBLICK AUF DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN - WIRKUNG - GEGENSTAND

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    "Arbeitnehmer" iS von EWG-V 1408/71 Art 1 Buchst a DBuchst ii; Geldleistungen wegen Krankheit in voller Höhe

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1976, 1429
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 29.09.1976 - 17/76
    Die vorstehenden Grundsätze gälten auch für die Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71. Dies habe der Gerichtshof ebenfalls anerkannt, wie sich aus seinem Urteil vom 21. Oktober 1975 (Petroni, 24/75 - Slg. 1975, 1149) ergebe, nach dem eine Verordnung ungültig sei, wenn sie dazu führe, daß die Arbeitnehmer Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlören, die ihnen die Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats sicherten.
  • EuGH, 07.05.1969 - 28/68

    Caisse regionale de sécurité sociale du Nord / Torrekens

    Auszug aus EuGH, 29.09.1976 - 17/76
    Außerdem könnte man nicht entscheiden, ob eine Person für die beitragsfreien Leistungen, für die die Verordnung ebenfalls gelte (EuGH vom 7. Mai 1969 - Torrekens, 28/68 - Slg. 1969, 125), als Arbeitnehmer anzusehen sei.
  • EuGH, 27.10.1971 - 23/71

    Janssen / Landsbond der Christelijke Mutualiteiten

    Auszug aus EuGH, 29.09.1976 - 17/76
    In Fortentwicklung dieser Rechtsprechung habe der Gerichtshof entschieden, daß der Ausdruck "Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte" im Sinne von Artikel 4 der Verordnung Nr. 3 "den Kreis der Personen, für welche die Verordnung gilt, weit [zieht]" und daß "in ihr eine allgemeine Tendenz des Sozialrechts der Mitgliedstaaten zum Ausdruck [kommt], die dahin geht, die Sozialversicherung auf neue Personengruppen zu erstrecken, die den gleichen Risiken und Wechselfällen unterliegen", wobei die Frage, "wie weit diese Gleichstellung im einzelnen geht... sich jedoch nur nach den nationalen Rechtsvorschriften bestimmen [läßt]" und "eine solche Gleichstellung... stets dann vorliegt], wenn nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Vorschriften über ein allgemeines Sozialversicherungssystem auf eine Personengruppe erstreckt werden, die nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne der Verordnung Nr. 3 gehört", ohne daß es hierbei ...darauf an[kommt], welcher Mittel und Wege sich der staatliche Gesetzgeber zu diesem Zweck bedient" (EuGH 19. Dezember 1968 - De Cicco, 19/68 - Slg. 1968, 718; im gleichen Sinne EuGH 27. Oktober 1971 - Janssen, 23/71, Slg. 1971, 859).
  • EuGH, 31.03.1981 - 99/80

    Galinsky

    Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 23/71 (Janssen, Slg. 1971, 859) und vom 29. September 1976 in der Rechtssache 17/76 (Brack, Slg. 1976, 1429) könne sich eine Person, für die als Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegolten hätten, auf die Verordnung berufen, um Zeiten, die sie als abhängig Beschäftigter zurückgelegt habe, und Zeiten, die sie später als selbständiger Erwerbstätiger zurückgelegt habe, zum Erwerb eines Leistungsanspruchs zusammenzurechnen.

    Obgleich Artikel 1 der Verordnung Nr. 1408/71 dem Begriff Arbeitnehmer einen ganzen neuen Sinn verleihe, gehe aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1976 in der Rechtssache 17/76 (Brack, Slg. 1976, 1429) hervor, daß die von der Rechtsprechung zur alten Verordnung Nr. 3 entwickelten Grundsätze ihre Gültigkeit behielten.

    Die Bedeutung von Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii werde im Hinblick auf die britischen Rechtsvorschriften in Abschnitt I (Vereinigtes Königreich) Nr. 1 des Anhangs V erläutert und sei in dem Urteil EuGH 29. September 1976 - Brack, 17/76, Slg. 1976, 1429 - Gegenstand einer detaillierten Untersuchung gewesen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84

    A. J. M. van Roosmalen gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de

    Bevor, wie es die Kommission getan hat, Bedeutung und Aufbau der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 untersucht werden, ist daran zu erinnern, daß diese Verordnung nach ihrem Sinn und nach den Zielen des EWG-Vertrages, denen sie dient, auszulegen ist (Rechtssache 17/76, Brack, Slg. 1976, 1429, Randnr. 19 der Entscheidungsgründe).

    "eine allgemeine Tendenz des Sozialrechts der Mitgliedstaaten zum Ausdruck [kommt], die dahin geht, die Sozialversicherung auf neue Personengruppen zu erstrekken, die den gleichen Risiken und Wechselfällen unterliegen" (Rechtssache 17/76, a. a. O., Randnr. 20 der Entscheidungsgründe).

    Deshalb dürfen, wie Generalanwalt Mayras in seinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 17/76, Brack (a. a. O., 1463) ausgeführt hat, unter Berücksichtigung des Zwecks des Artikels 51 EWG-Vertrag - der in der "Herstellung einer möglichst weitgehenden Freizügigkeit der Arbeitskräfte" besteht (Urteil in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 381, 396) - die beruflich-sozialen Kriterien, die die Kategorie der Arbeitnehmer oder der Selbständigen kennzeichnen, "nicht eng verstanden werden".

  • EuGH, 22.05.1980 - 143/79

    Walsh

    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die Randnummern 18 und insbesondere 21 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes vom 29. September 1976 in der Rechtssache 17/76 (Brack/Insurance Officer, Sig. 1976, 1429).

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits in seinem Urteil vom 29. September 1976 in der Rechtssache 17/76 (Brack, Sig. S. 1451) entschieden, daß Abschnitt I Nr. 1 die in Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung.

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